Barrierefreie Websites und BITV
Von einer barrierefreien Website profitieren alle: Eingeschränkte Nutzer, weil sie sich den Inhalt der Website überhaupt erschließen können. Nutzer ohne Einschränkung, weil ihnen die klar strukturierten Informationen bessere Orientierung bieten. Und die Betreiber der Website, weil auch Suchmaschinen Barrierefreiheit honorieren..
Barrierefreiheit ist also schon der erste Baustein für die Suchmaschinenoptimierung.
Worauf wir stolz sind
Richtlinien zur Barrierefreiheit
Richtlinien zur Barrierefreiheit sind in der EU-Richtlinie 2016/2012 festgeschrieben, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) regelt und sorgt für deren Umsetzung. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen öffentlichen Stellen und kommerziellen oder privaten Webprojekten.
Die neue EU-Richtlinie hat zu einer verschärften Gesetzeslage bei Webinhalten öffentlicher Stellen und Anbieter geführt. Dazu zählen alle, die zu mindestens 50 % aus öffentlicher Hand finanziert werden. Was heißt das genau? Seit September 2019 müssen alle neuen digitalen Angebote barrierefrei sein. Seit September 2020 gilt das auch für bereits bestehende Angebote. Außerdem muss eine jährlich zu erneuernde verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden. Ab Juli 2021 müssen schließlich auch alle mobilen Anwendungen barrierefrei sein. Kurzum: Ein barrierefreies Angebot ist für alle öffentlichen Stellen verpflichtend.
Für kommerzielle Webseiten gilt diese Richtlinie noch nicht. Die Betonung liegt dabei auf noch. Die Richtlinie soll bis 2022 angepasst werden und ab 2025 auch für nicht-öffentliche Stellen, insbesondere für Online-Shops, gelten. Auch wenn eine abschließende Entscheidung noch aussteht, ist unsere Empfehlung daher ganz klar: Berücksichtigen Sie das Thema Barrierefreiheit und BITV bei der Planung und Umsetzung eines neuen Projekts von Anfang an mit. Das spart Ihnen in der Zukunft viel Aufwand und nicht zuletzt verbessern Sie damit die Usability Ihres Angebots deutlich.
BITV - Prinzipien für barrierefreie Webseiten
Insgesamt 78 Erfolgskriterien werden durch die »Web Content Accessibility Guidelines 2.1« (WCAG) für barrierefreie Webinhalte definiert. Dabei sind 60 definierte Prüfschritte gemäß WCAG Level AA verpflichtend. Neben technischen Aspekten ist das Schaffen von Barrierefreiheit auch eine besondere Herausforderung für Redakteure. Denn auch Texte müssen barrierefrei sein. Redakteure müssen also speziell geschult sein und Kriterien der Leichten Sprache berücksichtigen. Es gilt also, einiges beachten, damit wirklich jedem Nutzer der Zugang zu Ihren Inhalten garantiert ist.
Die Basis dieser Erfolgskriterien bilden vier Prinzipien, nachdem eine Webseite wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein muss. Auf diese Grundprinzipien baut auch die BITV in Deutschland auf. Wir haben die Kerninhalte dieser vier Prinzipien im Folgenden kurz zusammengefasst:
Unsere Leistungen
Wir beraten Sie gern zum Thema Barrierefreiheit. Von uns erstellte Websites werden von uns anhand der BITV selbst getestet. Wenn wir Ihren aktuellen Webauftritt zur Herstellung der Barrierefreiheit überarbeiten sollen, führen wir einen Selbsttest zum Ist-Stand durch. Für entwicklungsbegleitende und abschließende Tests arbeiten wir mit externen Prüfern zusammen. Dabei verlassen wir uns auf erfahrene Partner und übernehmen gern den organisatorischen Teil für Sie.
Als Agentur erstellen wir auch barrierefreie PDFs, damit die Nutzer barrierefreien Zugang zu all Ihren Informationen haben. Auch in unseren Styleguides wird die Barrierearmut berücksichtigt.